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Abgas-Skandal: Dieser Beschluss kann die Verjährungsfrist für VW-Kunden verlängern!

Jetzt kann es bitter werden für VW! Ein weiteres Gericht geht offenbar davon aus, dass der Auto-Konzern seine Kunden sittenwidrig geschädigt hat. Ausgerechnet im Heimatland von VW. Das kann eine wichtige Frist verlängern.

 

Aus 2 Jahren können jetzt 3 Jahre werden: Und das erst ab Kenntnis!

Der Fall: Das Oberlandesgericht Celle - ausgerechnet im Heimatland von VW - lässt in einem Beschluss durchblicken, dass das Verhalten des Wolfsburger Auto-Herstellers im Diesel-Skandal eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sein kann. Der Kunde hatte das Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler erworben. Das berichten die Kollegen von Dr. Stoll & Sauer.

 

Die Folge: Bisher ist es nur ein Beschluss. Das Urteil in dem Verfahren fällt erst später. Beschlüsse, wie dieser geben in einem Verfahren aber bereits Hinweise, wie es am Ende ausgehen könnte (OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2019, 7 U 33/19). 

 

Bis zum 31.12.2019: So lange können viele VW-Kunden noch klagen

Fällt das Urteil aus, wie der Beschluss vermuten lässt, würde sich das OLG Celle in eine Reihe von anderen Oberlandesgerichten einreihen, die bereits ähnlich entschieden haben. Die Folge: Für Dich als VW-Besitzer könnte sich die Verjährungsfrist, innerhalb Du Deine Ansprüche aus dem Diesel-Skandal noch geltend machen kannst, um mindestens ein Jahr verlängern - und zwar ab Kenntnis der Manipulation.

 

E-Mail genügt - und in 48 Stunden weißt Du mehr!

Bei einem Mangel am Fahrzeug beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre. Bei Gebrauchtwagen lässt sich die Frist im Kaufvertrag sogar auf ein Jahr verkürzen. Die Verjährung beginnt mit dem Erwerb des Fahrzeugs zu laufen. Ganz anders bei einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre - aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Du als Käufer von den Manipulationen erfahren hast. Öffentlich bekannt wurde der Skandal 2015. Persönlich kannst Du aber erst deutlich später davon gehört haben - was Deine Verjährungsfrist durchaus bis zum 31.12.2019 verlängern kann. Dein VW-Händler dürfte damit zwar aus dem Schneider sein - nicht aber der VW-Konzern in Wolfsburg. Und der Auto-Hersteller dürfte Schwierigkeiten haben, seinen Kunden nachzuweisen, wann sie persönlich vom Diesel-Skandal erfahren haben. 

 

Mein Tipp: Hast Du Deinen manipulierten VW erst 2016 gekauft, ohne vorher wirklich von dem Diesel-Skandal gewusst zu haben, kannst Du noch bis Ende des Jahres gegen VW klagen - und den kompletten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr zurückverlangen. Einige Gerichte haben schon so entschieden. Am besten schickst Du uns eine E-Mail und wir prüfen Deine Ansprüche meist in 48 Stunden.

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