· 

Rail & Fly-Ticket: Diesen Fehler darfst Du nicht machen, wenn der Flieger weg ist

Bahn zu spät. Check-In geschlossen. Das kann jedem passieren, der mit einem Rail & Fly-Ticket zum Flughafen fährt. Dieses Urteil zeigt, wie Du Dich in einem solchen Fall verhalten solltest.

 

Aus eigener Tasche: 1.682,88 € für Ersatzflug

Der Fall: Bei einem Reiseveranstalter hatte ein Vater und sein Sohn aus Hannover einen Flug nach Dubai geplant. Inbegriffen war ein Rail & Fly-Ticket, mit dem die beiden per Bahn zum Flughafen Düsseldorf reisten. Abflugzeit war 21:15 Uhr. Doch die Bahn hatte Verspätung und traf statt um 18:58 Uhr erst um 20:40 Uhr am Flughafen ein. Da war der Check-In schon geschlossen. Vater und Sohn buchten sich daraufhin ein Hotelzimmer für 139 € am Düsseldorfer Flughafen und am nächsten Tag übers Reisebüro einen Ersatzflug nach Dubai für 1.682,88 €. Die Kosten sollte der Reiseveranstalter ersetzen.

 

Das Urteil: Keine Chance. Der Reiseveranstalter muss nicht zahlen. Wenn Du mit der Flugreise auch ein Rail & Fly-Ticket zum Flughafen buchst, solltest Du in jedem Fall zwei Stunden vor Abflug am Check-In sein. Ist die Bahn verspätet, musst Du zunächst den Reiseveranstalter die Chance geben, ein Hotel und einen Ersatzflug zu besorgen (Amtsgericht München, Pressemitteilung vom 03.01.2020,Az.: 114 C 23274/18).

 

Tust Du das nicht, sondern buchst selber, bleibst Du auf den Flug- und Hotelkosten sitzen. 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0