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Falsche Info: So schnell verlierst Du als Makler Deine Provision

Fragen über Fragen. Und Du als Makler sollst die Antworten kennen. Das gilt vor allem beim Immobilienkauf. Sonst ist Deine Courtage schnell futsch, wie dieses neue Urteil zeigt.

 

Keine Behauptungen ins Blaue: Sonst ist das Geld weg!

Der Fall: Zwei Fragen wollte Käufer einer Eigentumswohnung von seinem Makler beantwortet haben. Erstens: Wie viele Miteigentümer es in dem Objekt, damit er in der Eigentümerversammlung nicht überstimmt werden kann. Und zweitens: Ob die Teilungserklärung schon vorliege. Der Makler versicherte ihm, dass nur ein weitere Miteigentümer und noch keine Teilungserklärung vorhanden sein. Beides erwies sich als falsch. Dabei hätte ein Anruf des Maklers in seinem Büro gereicht, um die richtigen Antworten zu geben. Denn der Sohn des Maklers, der mit seinem Vater zusammenarbeitete, hatte die Teilungserklärung vorliegen und wusste von zwei weiteren Eigentümern. Als der Käufer das erfuhr, weigerte er sich, dem Makler die geschuldete Courtage zu zahlen.

 

Das Urteil: Zu Recht. Als Makler darfst Du gegenüber dem Käufer grundsätzlich grob leichtfertig keine falsche Information geben. Das gilt - wie hier - auch dann, wenn Du selber gerade nicht die aktuellste Information hast, diese aber durch eine Rückfrage in Deinem Büro herausfinden kannst. Nach Ansicht der Richter ist es nämlich Deine Aufgabe, die Abläufe im Büro so zu organisieren, dass jederzeit die neusten Informationen zwischen Dir und Deine Mitarbeitern ausgetauscht werden können (Oberlandesgericht Koblenz, veröffentlicht am 15.08.2019, 2 U 1482/18).

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