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"Schlechte Leistungen": Prostituierte bekommt trotzdem ein gutes Zeugnis

Kein Zweifel: Mitarbeiter haben Anspruch auf ein Zeugnis. Und das soll möglichst wohlwollend sein. Logisch, dass Arbeitnehmer oft eine andere Sicht haben, was wohlwollend ist, und was nicht. Dann entscheiden Richter, so wie diesem Fall, der Aufhorchen lässt.

 

Schlechte Leistungen: Prostituierte bekommt trotzdem ein gutes Zeugnis

Der Fall: Ein Versicherungsvertreter beschäftigte privat eine Hauswirtschafterin. Putzen, Kochen, Wäschewaschen - das zählte zu den Aufgaben der Mitarbeiterin. Aber nicht nur das: Zweimal pro Woche sollte die Frau auch sexuelle Leistungen erbringen. Die erfüllte die Arbeitnehmerin aber nicht zufriedenstellend, befand der Chef, kündigte der Mitarbeiterin und verweigerte ihr ein gutes Zeugnis.

 

Das Urteil: Das muss der Arbeitgeber jetzt noch ausstellen. Für die Richter war klar: Auch Prostituierte haben ein Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis. Und nicht nur das: Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber auch noch, der Frau ihren nicht genommenen Urlaub auszuzahlen (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.08.2019, 17 Sa 46/19).

 

Wusstest Du, dass Deine Mitarbeiter nicht nur am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen können, sondern sogar schon vorher? Falls nicht, kann das für Dich als Arbeitgeber teuer werden, wenn Mitarbeiter klagen. Wann ein Zeugnis erteilt werden muss und welche Geheim-Codes es bei der Formulierung gibt - das ist immer wieder Thema in unserem Informationsdienst "Arbeitsrecht heute". Am besten gleich hier bestellen.

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