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Inflationsprämie: Diese 3.000 € sind ab sofort pfändbar

Brutto wie Netto. Keine Steuern. Keine Sozialversicherungsabgaben. Das ist die Inflationsausgleichsprämie, die Du als Arbeitgeber noch bis zum 31.12.2024 an Deine Mitarbeiter auszahlen kannst. Doch die Freude über die Extra-Zahlung kann schnell vergehen.

 

Vorsicht: Wer nicht aufpasst, zahlt doppelt

Wer sich nämlich zum Beispiel in Privatinsolvenz befindet, wird von der Prämie nicht viel haben. Die Zahlung zählt nämlich - wie jetzt höchstrichterlich entschieden ist - zum pfändbaren Arbeitseinkommen. Im Falle einer Lohnpfändung bleibt damit nur der geringe Pfändungsfreibetrag übrig (BGH, Beschluss vom 25.04.2024, IX ZB 55/23).

 

Mein Tipp an Dich als Arbeitgeber:  Die Inflationsausgleichsprämie muss unbedingt der Pfändung unterworfen werden. Denn als Arbeitgeber haftest Du als Drittschuldner selbst dem Gläubiger gegenüber. Das heißt: Zahlst Du die 3.000 € vollständig an einen Mitarbeiter aus, musst Du die Prämie - nach Abzug des Pfändungsfreibetrages - ein weiteres Mal an den Gläubiger überweisen.

 

(Foto: Pixabay)

 

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