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Letzte Chance: Wie Du Dir jetzt wegen Corona noch die Sozialversicherungsbeiträge stunden lässt

Viele Arbeitgeber rechnen gerade mit dem letzten Cent. In der Corona-Krise zeigt sich: Auch Kleinvieh macht Mist. Unser Tipp fürs Wochenende, wie Du jetzt noch die letzte Chance auf eine Stundung ergreifst.

 

So gewinnst Du einen Monat Zahlungsaufschub

Noch kannst Du als Arbeitgeber eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat April beantragen. Dazu musst Du Dich aber beeilen, denn die Beiträge werden schon am 28.04.2020 abgebucht. Beantragst Du die Stundung, gewinnst Du einen Monat Luft, denn die April-Beiträge werden dann gemeinsam mit dem Mai-Abgaben am 27.05.2020 abgebucht. Zinsen oder Gebühren fallen nicht an. 

 

Wer dafür nicht zum Steuerberater will: Eine E-Mail genügt, und wir schicken Dir einen Muster-Antrag für die Stundung.

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