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Anbinde-Haltung: Die Rindviecher müssen pro Tag 2 Stunden raus

Rindviecher in Anbinde-Haltung müssen mindestens einmal am Tag für 2 Stunden raus. Alles andere verstößt gegen den Tierschutz. Dass hat jetzt ein Gericht in Münster entschieden.

 

Infektionsgefahr hin oder her: Rinder brauchen täglich Auslauf

Der Fall: Dem Veterinäramt war aufgefallen, dass auf dem Hof des Landwirts keine Auslaufflächen für die angebunden gehaltenen Rinder vorhanden waren. Der Landwirt erwiderte: Wenn die Rindviecher an die frische Luft kämen, erhöhe das die Infektionsgefahr.

 

Das Urteil: Die Tiere müssen raus! Und zwar mindestens zwei Stunden am Tag in einen Raddock, auf eine Weide oder auf einer ähnlichen Auslauffläche. Ohnehin ist die Anbinde-Haltung nur noch die Ausnahme. Wo es geht, müssen Stallungen in Lauf-Ställe umgebaut werden. Nur, wo das nicht möglich ist, dürfen Rinder - bei entsprechendem Auslauf - noch angebunden gehalten werden (VG Münster, Pressemitteilung vom 02.01.2020, Az.: 11 L 843/19).

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