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Rechtsradikale Mitarbeiter: So solltest Du als "normaler" Arbeitgeber niemals kündigen

Fast sein ganzes Leben war der Mann als bei der Bundeswehr beschäftigt. Bis sich herausstellte, dass der Hausmeister gute Verbindungen in die rechtsradikale Szene hatte. Es folgte die Kündigung - aber eine die Du so nie aussprechen solltest.

 

9 Monate: Darum kündigt dieser Arbeitgeber mit einer Auslauffrist

Der Fall: Stellt sich heraus, dass ein Arbeitnehmer rechtsradikal ist, hat das in alle Regel die fristlose Kündigung zur Folge. Erst recht, wenn der Mitarbeiter bei der Bundeswehr beschäftigt ist. Ein Hausmeister, der Mitglied einer rechtsextremen Kameradschaft war, bekam das am eigenen Leib zu kündigen. Die Bundeswehr kündigte ihm fristlos - mit einer sozialen Auslauffrist von 9 Monaten.

 

Das Urteil: Kündigung wirksam! Die Richter am Landesarbeitsgericht (LAG) in Berlin bestätigten die Entscheidung der Bundeswehr als Arbeitgeber. Das galt auch für die Auslauffrist. Trotz fristloser Kündigung im Januar darf der Mann nämlich noch bis zum 30.09.2019 an seinem Arbeitsplatz bleiben. Weil er seit 30 Jahre bei der Bundeswehr war (Arbeitsgericht Berlin, 17.07.2019, 60 Ca 455/19).

 

Mein Tipp als Arbeitgeber-Anwalt: Tu das nicht! Wenn Du als Arbeitgeber einem Mitarbeiter fristlos kündigst, solltest Du keine "Gnadenfrist" gewähren. Denn das kann Deine fristlose Kündigung unwirksam machen. Wie Du ab sofort nur noch wirksam fristlos kündigst und warum Du mindestens noch eine weitere Kündigung aussprechen solltest - solche Tipps findest Du in "Personal heute". Am besten gleich hier bestellen.

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