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4.000 € für Umbau: So viel solltest für's Arbeitszimmer besser nicht absetzen

Wer sich öfter Arbeit mit nach Hause nimmt, kann die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Übertreiben solltest Du es aber nicht. Bei 4.000 € guckt das Finanzamt schon mal genauer hin.

 

Badezimmer-Umbau: Da spielte das Finanzamt nicht mit

Der Fall: Ein selbständiger Steuerberater baute in seinem Eigenheim den Flur und das Badezimmer um. Weil er im Haus auch sein persönliches Arbeitszimmer hatte, setzte er die Kosten des Umbaus anteilsmäßig von der Steuer ab. Doch der Finanzbeamte strich die knapp 4.000 € wieder aus aus der Steuererklärung heraus.

 

Das Urteil: Zu Recht. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem gerade veröffentlichten Urteil. Das Badezimmer wurde im Falle des Steuerberaters, so die höchsten deutschen Finanzrichter, mehr als nur untergeordnet auch privat genutzt. Damit könnten die Kosten auch nicht anteilsmäßig von der Steuer abgesetzt werden (BFH, Pressemitteilung vom 01.08.2019, VIII R 16/15).

 

Doch es gibt auch gute Nachrichten: Der BFH machte auch gleich klar, welche Kosten er beim häuslichen Arbeitszimmer eindeutig für abzugsfähig hält. Und das sind mehr, als Du vielleicht denkst. Was alles Du Dein Arbeitszimmer zu Hause von der Steuer absetzen kannst, erfährst Du in unserer nächsten Ausgabe von "Personal Heute". Sichere Dir schon einmal ein kostenloses Ansichtsexemplar der aktuellen Ausgabe, in der es unter anderem darum geht, wie Du Deine Zweitwohnung steuergünstig geltend machst. Hier bestellen.

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