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Nach der Kündigung: Wie die Mietkosten für die Zweitwohnung absetzbar bleiben

Wer nicht am gleichen Ort arbeitet, an dem er wohnt, kann die Miete für eine Zweitwohnung von der Steuer absetzen. Neu ist: Das geht sogar noch nach der Kündigung.

 

"Vorweggenommene Werbungskosten": Wann Du die Wohnung halten darfst

Der Fall: Er lebte in Nordrhein-Westfalen, arbeitete aber in der Hauptstadt. Deshalb unterhielt der Arbeitnehmer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine Zweitwohnung in Berlin. Die behielt er, obwohl ihm gekündigt worden war. Zur Jobsuche, argumentierte der Mann. Doch das Finanzamt strich die für die Kosten der Zweitwohnung aus seiner Steuererklärung wieder heraus. Begründung: 70 Bewerbungen an Arbeitgeber im ganzen Bundesgebiet hatte der Arbeitnehmer verschickt. Aber nur drei davon an Firmen in Berlin und Umgebung. Der Wahl-Berliner klagte.

 

Das Urteil: Mit Erfolg! Wer nach seiner Kündigung seine Zweitwohnung am Ort  der ehemaligen Beschäftigung zunächst noch unterhält, kann vorübergehend die Miete und andere Kosten noch weiter von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht urteilte, dass es sich bei den weiteren Kosten der Zweitwohnung um "vorweggenommene Werbungskosten". Das kann durchaus Sinn machen, damit ein Arbeitnehmer nicht seine bisherige Wohnung kündigen muss, um kurz darauf ein neues - und wahrscheinlich teureres - Apartment anmieten zu müssen (FG Münster, 12.06.2019, 7 K 57/18).

 

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