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Wegen 100 €: Fristlose Kündigung auch nach 30 Jahren zulässig!

30 Jahre. Solange war der Mann als Pförtner angestellt. Dann kam es zu einer verhängnisvollen Begegnung mit einer Frau.

 

Keine Beweise? Wann für eine Kündigung schon ein Verdacht reicht

Der Fall: Einen 100 €-Schein hatte die Frau auf dem Betriebsgelände gefunden und dem Pförtner gegeben. Ihr Auftrag: Das Geld sollte dem, der es verloren hatte, zurückgegeben werden. Weil der Pförtner sich weder nach dem Namen noch nach den Kontaktdaten der ehrlichen Finderin erkundigt hatte, wandte diese sich an die Polizei. Die hakte nach. Doch der Arbeitnehmer gab an, das Geld nie entgegen genommen zu haben. Daraufhin fragte auch die Arbeitgeberin noch einmal nach – und erhielt vom Pförtner die Antwort, dass er die Finderin an einen anderen Ansprechpartner verwiesen habe. Da beide Auskünfte nicht glaubhaft schienen, kündigte die Da beide Auskünfte nicht glaubhaft schienen, kündigte die Arbeitgeberin dem Pförtner trotz der langen Beschäftigungszeit von 30 Jahren.

 

Das Urteil: Kündigung wirksam! Die Richter glaubten dem Pförtner ebenfalls nicht. Vielmehr hielten sie den Mann für dringend tatverdächtig, das Geld eingesteckt und damit unterschlagen zu haben (LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019, Aktenzeichen: 6 Sa 994/18).

 

Wann Du als Arbeitgeber für eine fristlose Kündigung einen „dringenden Tatverdacht“ brauchst und was sich dahinter verbirgt? Auf solche und andere Fragen für Deine tägliche Personalarbeit findest Du hier.

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