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Steuer-Erklärung: Mit diesem Trick holst Du Dir 4 % Zinsen vom Finanzamt

4 %! So viel Zinsen zahlt Dir das Finanzamt, wenn Du diesen Steuer-Trick kennst. Noch besser: Der Steuer-Trick ist komplett legal! Und ohne Risiko. Einzige Voraussetzung: Du darfst 4 Jahre keine Steuererklärung abgegeben. Der Trick funktioniert so:

Das musst Du bis Dezember tun, damit Du das Geld bekommst

Der Trick: Thomas Alvarez ist Unternehmer, zum Beispiel Landwirt. In seiner Firma beschäftigt er seit 2015 auch seine Ehefrau Elvira Alvarez. Natürlich ist die Ehefrau ordnungsgemäß angemeldet und der Steuerberater führt im Rahmen der Lohnbuchhaltung Lohnsteuer und Abgaben hat. Nur: Elvira Alvarez hat bisher noch keine Steuererklärung abgegeben.

Fahrtkosten, Tablet, das Arbeitszimmer. Alle diese Kosten hat Elvira Alvarez bisher aus eigener Tasche bezahlt. Jetzt gibt sie Ihre Steuererklärung 2015 ab und zieht sie diese Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer ab. Heraus kommt eine Steuer-Rückerstattung in Höhe von 1.236 €. Das ist nicht selten, denn durchschnittlich beträgt der Rückzahlung vom Finanzamt 935 €.

Die Folge: Das Finanzamt muss auf den Rückzahlungsbetrag von 1.236 € insgesamt 4 % Zinsen zahlen. Und das rückwirkend über 4 Jahre. Denn ab dem 15. Monat 0,5 % Zinsen berappen. 

Mein Steuer-Tipp: Hast Du oder Dein Partner bisher noch keine Steuererklärung abgegeben, kannst Du auf eine fällige Rückerstattung aus 2015 noch 4 % hinzurechnen. Dazu muss die Steuer-Erklärung für 2015 aber spätestens im Dezember 2019 abgegeben werden.

Willst Du als Arbeitgeber, dass Deine Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto haben? Solche und andere Tipps für Deine tägliche Personalarbeit findest Du hier.

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