· 

Flugverspätung: Ab sofort bekommst Du bis zu 600 € auch bei einem Zwischen-Stopp

Sommerferien überall. Es ist Reisezeit! Für viele Deutsche heißt das: Ab ins Flugzeug. Deshalb gibt es gerade jetzt im Sommer verstärkt Verspätungen am Airport. Kommst Du mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Urlaubsziel an, muss die Fluggesellschaft Dir bis zu 600 € Entschädigung zahlen. Ab sofort sogar, wenn Du einen Zwischen-Stopp außerhalb Europas einlegst.

Verspäteter Flug kann auch außerhalb der EU starten

Der Fall: Ein Passagier hatte bei einer tschechischen Airline einen Flug von Prag über Abu Dhabi nach Bangkok gebucht. Dort traf er aber – obwohl der erste Flug pünktlich war – erst mit mehr als 3 Stunden Verspätung ein. Der Grund: Der zweite Flug, der im Code-Sharing von der Fluggesellschaft Etihad ausgeführt, wurde, war mehr als 6 Stunden zu spät am Ziel. Die tschechische Airline lehnte eine Entschädigung ab, weil der verspätete Flug nicht innerhalb der EU gestartet war.

Das Urteil: Macht nichts! Richtig ist zwar, dass Du die Entschädigung von bis zu 600 € nur bei Flügen verlangen kannst, die in Europa starten oder landen, wenn im letzteren Fall die Airline ihren Sitz in der EU, in der Schweiz, in Island und in Norwegen hat. Die Richter entschieden aber jetzt, dass Flüge auch bei ein- oder mehrmaligen Umsteigen eine Einheit sind. Deshalb bekommst Du jetzt auch bei einem Zwischen-Stopp außerhalb Europas die Entschädigung (EuGH, Urteil vom 11.07.2019, Aktenzeichen: C 502/18).

Dein Flug hat Verspätung? Wir prüfen kostenlos, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € hast – und machen Dir einfach das für Dich beste Angebot. Gib einfach hier Deine Flugdaten ein.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0