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Am 31.12.2019 ist Schluss: Welche Diesel-Käufer sich jetzt bei uns melden sollten

Schnell, schnell! Wenn Du Deinen Diesel erst 2016 gekauft hast und vom Abgas-Skandal betroffen bist, wird’s höchste Zeit: Nur noch bis zum 31.12.2019 hast Du die Chance, den Kaufpreis zurück zu bekommen. Auch, wenn dann schon die ganze Welt von den Manipulationen der Hersteller wusste.

Kauf in 2016: Kaufpreis zurück - auch wenn Du vom Skandal wusstest!

Der Fall: Im April 2016 kaufte sich ein VW-Kunde einen Tiguan für mehr als 36.000 €. An dem Motor des Fahrzeugs hatte der Hersteller mit Hilfe einer Schummel-Software die Abgase manipuliert. Zuletzt drohten dem Kunden deshalb Umwelt-Fahrverbote. Der Käufer klagte. Doch die VW-Anwälte wandten ein, dass zum Kauf-Zeitpunkt der Abgas-Skandal schon durch die Medien gegangen und damit publik gewesen sei. Wer danach noch ein betroffenes Fahrzeug gekauft hat, ohne sich vorher zu informieren, sollte danach leer ausgehen.

Das Urteil: Fast 36.000 € muss VW zurückzahlen. Die Richter entschieden: Auch, wenn Du beim Kauf Deines Diesels schon vom Abgasskandal wusstest, muss der Hersteller Dir den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen (Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 24.05.2019, Aktenzeichen: 3 O 569/18).

Darum solltest Du uns noch heute eine E-Mail schicken

Hast Du Dir 2016 einen manipulierten Diesel gekauft? Dann spielt es keine Rolle, ob Du vom Abgas-Skandal wusstest oder nicht: Du bekommst den Kaufpreis unter Abzug von Nutzungsgebühren zurück! Der Haken: Am 31.12.2019 verjährt Dein Anspruch. Am besten schreibst Du uns sofort eine E-Mail an info@peters-zwez.de. Wir prüfen dann Deinen Fall und sichern Deine Ansprüche rechtzeitig.

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